Die Artikel des Grundgesetzes manifestieren die Abwehrrechte des Bürgers gegen die Willkür des Staatea, doch Schritt für Schritt höhlen CDU und SPD diese Grundrechte aus. Als erstes fiel der Artikel 16 (Asylrecht) diesen Machenschaften zum Opfer. Jetzt folgen Artikel 5 (Pressefreiheit), Artikel 10 (Post- und Fernmeldegeheimnis) und Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung). Diese Anschläge auf die Bürgerrechte werden also mit dem Kompromiß zum "Großen Lauschangriff" von den Herrschaften in Bonn beschlossen. Dabei ist es denen wohl auch egal, daß eine parlamentarische Kontrolle der Schnüffelei kaum gegeben ist.
Falls einem Bürger von der zuständigen Behörde die Wohnung "verwanzt" wurde, erfährt er es nicht einmal - nicht einmal im Falle der Unschuld oder wenn der Bürger zufällig oder durch eine Verwechselung in die Maschen der Fahndung geraten ist. Der Bürger hat keinerlei Möglichkeit zu kontrollieren, wo seine intimsten Daten gespeichert, an wen sie weitergegeben und wozu sie benutzt werden.
Doch nicht nur Einzelpersonen können in Zukunft gezielt ausspioniert werden. Die Presse, die verfassungsrechtlich aus gutem Grund ein Kontrollorgan für die Politik darstellt, kann jetzt mit Methoden, die jedem ehemaligen Ost-Geheimdienst alle Ehre machen, bespitzelt werden. Doch natürlich sind auch hier, wie bei jedem Gesetz, wieder reichlich Ausmahmen gemacht worden. So dürfen Wohnungen von Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen nicht abgehört werden.
Es ist eine Schande, daß ein demokratischer Staat seine Bürger überhaupt dermaßen bespitzeln will. Und auch wird durch so einen Freibrief für Spitzel die Pressefreiheit empfindlich angegriffen. Denn kein Informant kann sich noch sicher sein, mit einem Journalisten an dessen Arbeitsplatz oder der Privatwohnung noch vertraulich reden zu können.
Es fehlt nicht mehr viel und wir leben in einem Überwachungsstaat. Die STASI und Orwell lassen grüßen.
Uwe UZe Zemke für AmigaGadget