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Bier

Das Reinheitsgebot

In Ingoldtadt wurde von Herzog Wilherm IV das bayrische Reinheitsgebot für das gesamte Herzogtum Bayern am 23. April 1516 erlassen. Ab dem Jahre 1906 war dieses Reinheitsgebot in allen Gebieten des deutschen Kaiserreiches gültig. In der heutigen Zeit ist das Reinheitsgebot im Paragraph 9 des Biersteuergesetzes verankert.

Es besagt:

Es dürfen nur Malz, Hopfen, Hefe sowie Wasser zur Herstellung des Bieres verwendet werden und nur solche Klärmittel die a. mechanisch wirken, b. gesundheitlich unbedenklich sind und c. auch wieder ausgeschieden werden.

Aus diesem Grunde dürfen Zusatzstoffe nicht auf chemischem sondern nur auf mechanischem Wege aus dem Bier entfernt werden.

Einteilung der Biere

Bierarten:
A.: untergärige Biere wie z.B. Export, Bock, Märzen, Pils
B.: obergärige Biere wie z.B. Alt, Berliner Weisse, Kölsch, Weizenbier


Biergattung:
Nach der Bierverordnung vom 2.7.90 festgeschrieben:
A.: weniger als 7% Stammwürzegehalt = Biere mit niedrigem Stammwürzegehalt
B.: von 7% bis 11% Stammwürzegehalt = Schankbier
C.: mehr als 16% Stammwürzegehalt = Starkbier

Bierherstellung

Sudhaus:
In dem Sudhaus wird das Bier gebraut. In Kesseln wird die Gerste, die zuvor in Mälzereien zu Malz verarbeitet wurde, gekocht. Dann wartet man, bis sich die festen Bestandteile des Sudes abgesetzt haben, dieses ist dann der Vorgang des Abläuterns. Nachdem dieses geschehen ist wird die Flüssigkeit in einen anderen Kessel gepumpt, in dem sie noch einmal erhitzt wird und der Hopfen beigegeben wird.
Die feinen Festteile, die noch in der Würze vorhanden sind, werden z.B. durch Rotation ausgeschieden. Aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten. Letztendlich wird die Würze abgekühlt. Dabei ist die Temperatur bei den einzelnen Bieren unterschiedlich.

Gärkeller:
Nachdem die Würze auf die sogenannte Anstelltemperatur heruntergekühlt ist wird sie in Gärbottiche gedrückt. Dort wird dann die, zur Gärung notwendige, Hefe hinzugegeben. Etwa 7 Tage muß nun das noch unvergorene Bier in diesen Bottichen lagern. Die Hauptgärung findet während dieser 7 Tage statt. Bei der Gärung wandelt die Hefe den in der Würze enthaltenen Zucker in Alkohol und Kohlendioxid um.

Lagerkeller:
Wenn diese Hauptgärung nun beendet ist folgt die Lagerung. Also wird das Bier für etwa 2-6 Wochen zur Lagerung in den Lagerkeller gepumpt. Während dieser Zeit tritt dann die sogenannte Nachgärung ein. Dabei verbindet sich die entstandene Kohlensäure mit dem Bier und reift auch völlig aus.

Filtration:
Fast alle Biere, außer z.B. Hefeweizen, werden nach Beendigung der Reifeprozedur filtriert. Dabei wird auch die Haltbarkeit verlängert und es wird filtriert, da viele Menschen lieber ein klares Bier trinken und nicht unbedingt eine trübe Suppe.

Füllerei:
Das nun endlich fertige Bier wird hier in die verschiedensten Behältnisse abgefüllt. Dabei reicht die Palette der Gefäße vom 50 Liter Faß bis hin zur bekannten Blechdose. Wobei anzumerken ist, dass der richtige Geschmack des Bieres eigentlich nur "frisch vom Faß" zu erkennen ist. Aber wer schleppt schon ein 50 Liter Faß mit nach Hause.

Also dann PROST

Uwe Zemke

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