Bier
Das Reinheitsgebot
In Ingoldtadt wurde von Herzog Wilherm IV das bayrische Reinheitsgebot für
das gesamte Herzogtum Bayern am 23. April 1516 erlassen. Ab dem Jahre 1906
war dieses Reinheitsgebot in allen Gebieten des deutschen Kaiserreiches
gültig. In der heutigen Zeit ist das Reinheitsgebot im Paragraph 9 des
Biersteuergesetzes verankert.
Es besagt:
Es dürfen nur Malz, Hopfen, Hefe sowie Wasser zur Herstellung des Bieres
verwendet werden und nur solche Klärmittel die a. mechanisch wirken, b.
gesundheitlich unbedenklich sind und c. auch wieder ausgeschieden werden.
Aus diesem Grunde dürfen Zusatzstoffe nicht auf chemischem sondern nur auf
mechanischem Wege aus dem Bier entfernt werden.
Einteilung der Biere
- Bierarten:
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A.:
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untergärige Biere wie z.B. Export, Bock, Märzen, Pils
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B.:
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obergärige Biere wie z.B. Alt, Berliner Weisse, Kölsch, Weizenbier
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- Biergattung:
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Nach der Bierverordnung vom 2.7.90 festgeschrieben:
A.: |
weniger als 7% Stammwürzegehalt
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= |
Biere mit niedrigem Stammwürzegehalt
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B.: |
von 7% bis 11% Stammwürzegehalt
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= |
Schankbier
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C.: |
mehr als 16% Stammwürzegehalt
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= |
Starkbier
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Bierherstellung
- Sudhaus:
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In dem Sudhaus wird das Bier gebraut. In Kesseln wird die Gerste, die
zuvor in Mälzereien zu Malz verarbeitet wurde, gekocht. Dann wartet man,
bis sich die festen Bestandteile des Sudes abgesetzt haben, dieses ist
dann der Vorgang des Abläuterns. Nachdem dieses geschehen ist wird die
Flüssigkeit in einen anderen Kessel gepumpt, in dem sie noch einmal
erhitzt wird und der Hopfen beigegeben wird.
Die feinen Festteile, die noch in der Würze vorhanden sind, werden z.B.
durch Rotation ausgeschieden. Aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten.
Letztendlich wird die Würze abgekühlt. Dabei ist die Temperatur bei den
einzelnen Bieren unterschiedlich.
- Gärkeller:
-
Nachdem die Würze auf die sogenannte Anstelltemperatur heruntergekühlt ist
wird sie in Gärbottiche gedrückt. Dort wird dann die, zur Gärung
notwendige, Hefe hinzugegeben. Etwa 7 Tage muß nun das noch unvergorene
Bier in diesen Bottichen lagern. Die Hauptgärung findet während dieser 7
Tage statt. Bei der Gärung wandelt die Hefe den in der Würze enthaltenen
Zucker in Alkohol und Kohlendioxid um.
- Lagerkeller:
-
Wenn diese Hauptgärung nun beendet ist folgt die Lagerung. Also wird das
Bier für etwa 2-6 Wochen zur Lagerung in den Lagerkeller gepumpt. Während
dieser Zeit tritt dann die sogenannte Nachgärung ein. Dabei verbindet sich
die entstandene Kohlensäure mit dem Bier und reift auch völlig aus.
- Filtration:
-
Fast alle Biere, außer z.B. Hefeweizen, werden nach Beendigung der
Reifeprozedur filtriert. Dabei wird auch die Haltbarkeit verlängert und es
wird filtriert, da viele Menschen lieber ein klares Bier trinken und nicht
unbedingt eine trübe Suppe.
- Füllerei:
-
Das nun endlich fertige Bier wird hier in die verschiedensten Behältnisse
abgefüllt. Dabei reicht die Palette der Gefäße vom 50 Liter Faß bis hin
zur bekannten Blechdose. Wobei anzumerken ist, dass der richtige Geschmack
des Bieres eigentlich nur "frisch vom Faß" zu erkennen ist. Aber wer
schleppt schon ein 50 Liter Faß mit nach Hause.
Also dann PROST
Uwe Zemke
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